• Erdbestattung

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg in der Erde.
Die Erstbestattung ist die traditionelle Bestattung im westlichen Kulturkreis. Bis Ende des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland ausschließlich Erdbestattungen durchgeführt, da Deutschland christlich geprägt ist und die Feuerbestattung durch die christlichen Kirchen untersagt war. Neben dem Christentum, glauben auch die Juden und Muslime an die Auferstehung und lehnen aus diesem Grund die Feuerbestattung ab.
Bei der Erdbestattung stehen zwei Grabformen zur Auswahl – das Wahlgrab und das Reihengrab.

Reihengrab

Das Reihengrab ist nur für die Bestattung eines einzelnen Sarges vorgesehen. Da Reihengräber der Reihe nach vergeben werden, wird die Lage des Grabes von der Stadt Wesel bestimmt. Ist eine bestimmt Lage auf dem Friedhof gewünscht, sollte man sich für ein Wahlgrab entscheiden. Die Ruhezeit eines Reihengrabes beträgt 25 Jahre und kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Die Gestaltung und Pflege der Grabstelle obliegt dem Nutzungsberechtigte. Dieser wird im Vorhinein von den Hinterbliebenen bestimmt.
Der häufigste Grund für die Wahl eines Reihengrabes, sind die geringeren Kosten. Zurzeit liegen diese in Wesel bei der Hälfte der Kosten für ein Wahlgrab. 

Wahlgrab

Im Gegensatz zum Reihengrab ist die Lage des Grabes auf dem Friedhof beim Wahlgrab frei wählbar. Ebenso variabel ist auch die Größe. Auf Wunsch kann ein Wahlgrab als Familiengrab genutzt werden. Es können bis vier Urnen in einem Wahlgrab beigesetzt werden. Körper- und Urnenbestattungen können kombiniert werden. Die Ruhezeit in Wesel beträgt 25 Jahren. Je nach Bedarf kann die Ruhezeit gegen Zahlung einer Gebühr verlängert werden.
Die Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Wahlgrab sind vielfältig. Wir beraten Sie gerne zu allen Optionen und helfen Ihnen für Sie oder Ihre Angehörigen das Passende zu finden.

Rasengrab

Als Rasengrab werden Reihengräber bezeichnet, die mit Rasen bedeckt sind und lediglich mittels einer Liegeplatte gekennzeichnet werden. Grabdenkmäler und Grabschmuck dürfen hier nicht aufgestellt werden. Die Lage des Grabes kann nicht freigewählt werden.
Eine Beisetzung im Rasengrab ist auch in anonymer Form möglich. Hier wird das Grab nicht mit einer Namensplatte versehen und es ist nicht ersichtlich, wer an dieser Stelle begraben liegt.
Die Grabpflege wird von der Stadt Wesel übernommen. Die Ruhezeit beträgt ebenfalls 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.

Kindergrab

Der Verlust eines Kindes ist immer besonders schwer für die Hinterbliebenen. Daher beraten wir Sie gerne persönlich.

Wir sind jeder Zeit für Sie da.